Wissenswertes – Rechtliche Hinweise zur Reservierung

Leider kommt es auch schon mal vor, dass Reservierungen nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen ein paar rechtliche Hinweise mit auf den Weg geben und hoffen auf Ihr Verständnis. 

Zusammengestellt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V.

  1. Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
  5. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
  6. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  7. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.
  8. Ausschließlicher Gerichtsort ist der Betriebsort.
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